Wichtige Informationen rund um Ihre Kur
Der erste Schritt: zum Arzt
Es obliegt dem behandelnden Hausarzt, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen oder zu empfehlen. Beantragen Sie bei Ihrem Hausarzt die Bewilligung und die teilweise oder vollständige Kostenübernahme einer Kur.
Auch Ihr Betriebs- oder Vertrauensarzt kann eine Kur in die Wege leiten. Je nach Schwere der Erkrankung wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder eine stationäre Kur empfehlen.
Auch Ihr Betriebs- oder Vertrauensarzt kann eine Kur in die Wege leiten. Je nach Schwere der Erkrankung wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder eine stationäre Kur empfehlen.
Der zweite Schritt: die Krankenkasse
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner – egal, ob Ihre Kur von der Krankenkasse selbst oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare.
Der dritte Schritt: die Wahl des Kurorts und des Termins
Bei der stationären Kur wählen Patient und Krankenkasse Kurort und -einrichtung aus. Der Termin wird durch die Kureinrichtung vorgegeben. Die Dauer des Kuraufenthalts beträgt in der Regel drei Wochen – je nach medizinischen Erfordernissen kann im Einzelfall jedoch von den Fristen abgewichen werden.
Bei der ambulanten Badekur wählt der Patient den Termin und gemeinsam mit dem Arzt Kurort und -einrichtung aus.
Wichtiger Hinweis – wird Ihre stationäre oder ambulante Kur von
der Rentenversicherung getragen, entscheidet diese sowohl den Kurort, die Einrichtung, in der Sie unterkommen, als auch den Termin Ihres Kuraufenthalts.
Bei der ambulanten Badekur wählt der Patient den Termin und gemeinsam mit dem Arzt Kurort und -einrichtung aus.
Wichtiger Hinweis – wird Ihre stationäre oder ambulante Kur von
der Rentenversicherung getragen, entscheidet diese sowohl den Kurort, die Einrichtung, in der Sie unterkommen, als auch den Termin Ihres Kuraufenthalts.
Der vierte Schritt: der Badearzt
Haben Sie von Ihrer Krankenkasse den Badearztschein bzw. die Kostenübernahmebestätigung erhalten, nehmen Sie bitte vor Antritt Ihrer Kur Kontakt mit einem ortsansässigen Badearzt auf. Ihre Gastgeber sind Ihnen dabei sehr gerne behilflich!


Die stationäre Badekur
Kosten
Bei der stationären Kur erfolgt – bei einer Eigenbeteiligung des Patienten von 10 € pro Tag – die volle Übernahme der Kosten.
Gesetzliche Einschränkungen
Bei allen Kuren, bei denen eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss aus Kassen öffentlich-rechtlicher Leistungsträger gewährt wird, gilt, dass eine Wiederholungskur erst nach Ablauf von drei Jahren bewilligt wird, es sei denn, dass eine vorzeitige Wiederholung oder eine Kur wegen einer anderen Krankheit aus dringenden medizinischen Gründen erforderlich ist. In der Rentenversicherung ist die Bewilligung von Heilverfahren abhängig vom Nachweis einer bestimmten Versicherungszeit. Mit dem Beziehen der Altersrente endet der Anspruch auf Gewährung einer Kur durch den Rentenversicherungsträger. In diesem Fall erbringt die Krankenkasse entsprechende Leistungen.
Härtefälle
Für Personen, denen die Zuzahlung nicht möglich ist oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, hat der Gesetzgeber Härtefallregelungen getroffen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung oder teilweise Erstattung der Kosten vorsehen. Auskünfte über diese Regelungen erteilt die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger.
Falls Ihre Krankenkasse keine Kur verschreibt
In einer Zeit zunehmender negativer Umwelteinflüsse und steigender beruflicher Belastungen wird der körperliche und seelische Ausgleich für uns immer wichtiger. Ob zur Vorbeugung, zur Regeneration oder zur Rehabilitation – eine Kur unter Einbeziehung des Bad Bellinger Heilwassers und der erstklassigen medizinischen und therapeutischen Betreuung ist eine ausgezeichnete natürliche Methode, Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates entgegenzuwirken und Körper, Geist und Seele in ein harmonisches Gleichgewicht zu bringen.
Sie können unser umfangreiches Therapieprogramm auch auf Rezept in Anspruch nehmen, indem Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt mitbringen. Dabei steht es Ihnen frei, wo Sie die Therapie durchführen. Die Rezepte dürfen allerdings nicht älter als 10 Tage sein.
Oder genießen Sie einfach eine der vielen weiteren Gesundheits-, Wellness- und Schönheitspauschalen. Diese finden Sie unter unseren Pauschalenangeboten.
Oder genießen Sie einfach eine der vielen weiteren Gesundheits-, Wellness- und Schönheitspauschalen. Diese finden Sie unter unseren Pauschalenangeboten.
