GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

dieBade- und Kurverwaltung GmbH Bad Bellingen, nachstehend BKB abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, in Bad Bellingen entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der BKB.Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


 
1. Stellung der BKB
1.1. Die BKB ist ausschließlich als Nachweisstelle für freie Unterkünfte, bzw. als Vermittler tätig.
1.2.  Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der BKB aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
 
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastauf-nahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der BKB oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
2.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder der Auftraggeber der Buchung (Fir-men, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für welche die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestäti-gung) des Gastgebers, bzw. der BKB als dessen Vertreter zustande. Die Annah-meerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder, als dessen Vertreter, die BKB – zusätz-lich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermit-teln.                                               2.6. Unterbreitet der Gastgeber, bzw. die BKB, auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorste-henden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Gastgebers, bzw. der BKB bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt
 
3.  Unverbindliche Reservierungen
3.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurück-treten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der BKB oder dem Gastgeber möglich.
3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsver-bindlichen Vertrag.
3.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der BKB, bzw. dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der BKB oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer noch erfolgenden Buchungsbestätigung des Gastgebers oder der BKB verbindlich.

4.     Preise und Leistungen
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die ge-setzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Neben-kosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsab-hängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatz-leistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von €....pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

5. Zahlung                                                                                                                                                                                                              5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerk-ten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatz-leistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.3. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.
5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht mög-lich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsen-de sind nicht durch Überweisung möglich.
5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastge-bers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag liegt den Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.
                                                                                                                                                                                                                               6.   Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemes-sung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastge-ber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichti-gung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
    ohne Verpflegung                             90%    
    Bei Übernachtung/Frühstück        80%
    Bei Halbpension                               70%
    Bei Vollpension                                 60%

6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastge-ber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an die BKB  zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
 
7.    Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastge-ber
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insge-samt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der BKB erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine ange-messene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumut-bar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
                                                                                                                                                                                                                               8.    Haftungsbeschränkung
 Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbe-suche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
                                                                                                                                                                                                                                9.     Verjährung

9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.                                                                                                                                                                                9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.                                                                                                                    9.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.                                                                                                                             9.4.Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

                                                                                                                                                                                                                              10.    Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der BKB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die BKB im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließ-lich deutsches Recht Anwendung.
10.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die BKB nur an deren Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der BKB gegen den Gast, bzw. den Auf-traggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnli-cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-stand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Bade- und Kurverwaltung GmbH
Geschäftsführerin: Rebecca Paul                                                                                                                                                           Badstraße 14
79415 Bellingen
Tel.: 07635 / 808285
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