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Der Weg zur Kur

Stationäre und ambulante Badekuren, Badeärzte, Therapeuten, medizinische Einrichtungen. In Bad Bellingen ist Ihre Gesundheit in den besten Händen.

Im Moment können wir leider keine Badekuren anbieten.

Die Kur beantragen

Sie können eine Kur beantragen, wenn Sie an Ihrem Wohnort bereits alle notwendigen Therapien durchgeführt haben, aber dennoch keine Verbesserung bemerken. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, über Ihren Wunsch eine Kur in Bad Bellingen zu beantragen. Er kennt Ihre Krankheitsgeschichte und kann Sie beraten. Gemeinsam mit ihm finden Sie die Kur, die am besten für Sie geeignet ist. Sie bestimmen dann zusammen die Ziele und den Schwerpunkt der Behandlung und stellen anschließend den Kurantrag. Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen alle notwendigen Auskünfte und übermittelt Ihnen die benötigten Antragsformulare.

Von der Begutachtung zur Bewilligung

Nach der Antragsstellung werden Ihre Unterlagen an eine neutrale medizinische Institution zur Prüfung weitergeleitet und auf Vollständigkeit und Aussagekräftigkeit überprüft. Die Krankenkassen nehmen sich dafür meist die Krankenakte zur Hilfe, sie können aber auch eine weitere ärztliche Untersuchung anordnen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit nach Absprache mit dem Arzt Widerspruch einzulegen. Wird Ihre Kur bewilligt erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid inkl. Angabe des Termins und der Kureinrichtung. Ist der Antrag angenommen, bezahlt Ihr Leistungsträger wie beispielsweise die Krankenkasse die Behandlungskosten und ggfls. auch Ihren Aufenthalt. Wie viel die Leistungsträger übernehmen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell berechnet.

Der gesetzliche Eigenanteil

Bei Kuren fällt eine Selbstbeteiligung an, wie bei den meisten Leistungen der Krankenkassen. Bei stationären Kuren beträgt der Eigenanteil 10,00€ täglich, bei ambulanten Kuren bezahlen Sie 10% der Kosten für die verschriebenen Kurmittel und es kommen pro Rezept noch 10,00€ dazu.

Die Kur ohne Antrag

Sie haben die Möglichkeit eine Kur zu machen, ohne vorher einen Antrag zu stellen. Entweder lassen Sie sich an Ihrem Heimatort Heilbehandlungen verschreiben und suchen einen ansässigen Gesundheitsbetrieb auf. Oder Sie verbinden Ihre Behandlungen mit einer Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Sie können auch direkt im Heilbad oder Kurort den Kurarzt aufsuchen und sich Heilbehandlungen verschreiben lassen. Bei beiden Möglichkeiten bezahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten und 10,00€ pro Rezept. Für die An- und Abreise, die Unterkunft und die Verpflegung müssen Sie in beiden Fällen selbst aufkommen.

Wichtiger Hinweis

Liebe Gäste,