Buchungsbedingungen für Kur- und Wellness-Pauschalangebote
Sehr geehrter Gast,
bevor Sie Ihre Reise buchen, lesen Sie sich bitte diese Reisebedingungen durch, die im Buchungsfalle Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen und der Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH – nachfolgend „BKB“ – werden.
Bitte beachten Sie: Ab 01. Juli 2018 gelten neue Reiserichtlinien. Gerne können Sie jederzeit kostenfrei ab 01. Juli 2018 unseren neuen Katalog mit den gesetzlich gültigen Reisebestimmungen anfordern.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung / Reiseanmeldung bieten Sie der BKB den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Prospektbeschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der BKB bei Ihnen zustande.
2. Rücktritt durch den Kunden
2.1 Sie können bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der BKB, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen der BKB unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
b) vom 13. bis 10. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
c) vom 9. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises
2.2 Ihr gesetzliches Recht als Reisender gemäß § 651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
3. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
3.1 Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der BKB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
3.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder die Durchführung für Sie aus der BKB erkennbaren Gründen unzumutbar, so können Sie den Reisevertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
3.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen, mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und aus Körperschäden, müssen Sie innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der BKB unter der im Prospekt angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur bei schuldloser Fristversäumnis geltend machen.
4. Haftung
4.1 Die vertragliche Haftung der BKB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) die BKB für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die BKB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
5. Verjährung
5.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BKB oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BKB beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BKB oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BKB beruhen.
5.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
5.3 Die Verjährung nach Ziffer 5.1 und 5.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
5.4 Schweben zwischen dem Kunden und der BKB Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die BKB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der BKB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.2 Der Kunde kann die BKB nur an dessen Sitz verklagen.
6.3 Für Klagen der BKB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BKB vereinbart.
6.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der BKB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Für Kinder unter 4 Jahren ist das Baden im Mineral-Thermalwasser nicht erlaubt. Massagen und Wellnessleistungen sind innerhalb der Pauschalangebote nur in Kombination mit
einem Thermeneintritt möglich.
Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH · Geschäftsführerin Doris Räuber
Badstraße 14 · 79415 Bad Bellingen · Tel. 07635 8080 · Fax 07635 808290
Täglicher Eintritt in die Thermen
Einmal pro Tag freier Eintritt in die Thermen während der Aufenthaltstage der Pauschale
(ohne Nachholungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommener Eintritte).
Kurtaxe 2018 (pro Person und Tag) | März – Oktober | November – Februar |
Bad Bellingen | 2,25 € | 1,45 € |
Bamlach, Hertingen, Rheinweiler | 1,75 € | 1,25 € |
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.