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Kurtaxe & AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Die Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH, nachträglich BuK genannt, ist ausschließlich als Vermittler für Übernachtungsbetriebe, nachfolgend Vermieter genannt, tätig. Bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten entsteht, im Sinne des Reisevertragsrechts, kein Vertrag und betrifft nicht die Neuregelungen im Pauschalenreiserecht ab dem 01.07.2018. Zwischen BuK und Gast entsteht keine Vertragsbeziehung, sondern ausschließlich mit dem Vermieter.

Kurtaxe

Kurtaxe (pro Person und Tag) März bis Oktober November bis Februar
Bad Bellingen 2,25 € 1,45 €
Bamlach, Hertingen, Rheinweiler 1,75 € 1,25 €

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten nachfolgend aufgeführte Bedingungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

Beherbergungs- und Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.

Leistungen und Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Kurtaxe. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Wichtig: Verbindlich ist das von Ihrem Gastgeber abgegebene Angebot, selbst wenn es von den Angaben im Prospekt abweicht. Eine Leistung kann dem Gast sowohl von der Bade- und Kurverwaltung (bei Buchung einer Pauschale) als auch vom Gastgeber angeboten werden.

Rücktritt und Nichtanreise
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen, von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen bei:

Ferienwohnungen 10% Übernachtung mit Frühstück 20%
Übernachtung mit Halbpension 30% Übernachtung mit Vollpension 40%

des vereinbarten Preises.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Nichtbereitstellung des bestellten Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen. Zur Vermeidung unerwünschter Schadensersatzleistungen empfehlen wir unseren Gästen vor Antritt der Reise eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

Zahlung
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z. B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen.

Bestimmungen des BGB
Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Haftungsausschluss
Die in den Anzeigen aufgeführten Leistungen beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Angaben. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Wir bitten um Verständnis. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag ist der Betriebsort.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wichtiger Hinweis

Liebe Gäste,